Wussten Sie schon,

  • dass in Schwalmtal einiges anders ist bzw. umgekehrt ist als im übrigen Land. So liegt z.B. die Ortschaft Berg in einem Tal, das ist auch nicht schlimm, aber es entstanden Wohngebiete entlang einer damals schon geplanten Autobahntrasse A52 wohingegen Industrieflächen im Hinterland, also von der AB gesehen hinter dem Ortskern gelegen weiter ausgebaut wurden und werden.
  • dass man keine Fachleute und Fachplaner für die Entwicklung des Rösler Geländes beauftragt hat und stattdessen nur einen Käufer gesucht hat für ein Gelände für das die Nutzung noch ungeklärt war. Also erst ein Verkauf, dann ein Angebot.
  • dass hier in Schwalmtal niemals das übernommen wird, was sich in anderen Städten und Gemeinden als Erfolg heraus gestellt hat. (siehe Masterplan 3.0)
  • dass es nur deshalb keine öffentlichen Zuschüsse zur Aufbereitung von Bodenaltlasten gibt, weil das Rösler Gelände sich nicht in öffentlicher Hand befindet, soll heißen, wenn MLP vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht und die Gemeinde das Gelände „erwirbt“, gibt es bis zu 80% Zuschüsse. Hier ein Link vom Umweltministerium NRW: https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/foerderung. Der Fördersatz für dieses Programm liegt bei 80 %.
  • dass es total unterschiedliche Zahlen (Berechnungen) zur Entsorgung/Aufbereitung der Bodenaltlasten gibt. Die Gesamtkosten (ohne staatl. Zuschüsse) variieren zwischen 1,9 Mio. und 60 Mio. Euro. Was ist richtig? Wird hier extra teuer gerechnet, um zu rechtfertigen, dass außer der „Deckel-Drüber“ Variante nichts anderes möglich wäre? (s. Link „RP zur Sache 1“)
  • dass das Gelände des Rösler Areals mit 65m üNHN (über Normal-Höhe-Null auch bekannt als „Meeresspiegel“) mit auf dem höchsten Punkt in Schwalmtal liegt. Seit der Starkregenkatastrophe im Ahrtal im letzten Jahr, bekommt die topographische Lage eines Geländes im Hinblick auf Wohnbebauung eine ganz andere Bedeutung als jemals zuvor.
  • dass die BI „Bürger gegen Logistikpark Rösler Draht“ sich nicht gegen produzierendes Gewerbe wendet, sondern nur gegen den „Logistikpark“ bzw. Industrie-/Gewerbepark mit den damit einhergehenden Belastungen und Gefahren durch den übermäßigen Verkehr.
  • dass eine 24/7 Nutzung (bedeutet 24 Std. am Tag und 7 Tage in der Woche, also immer) auf dem Gelände erlaubt ist. Diese ist auch für einen „Industrie-/Gewerbepark“ wie MLP ihn nutzen möchte auch notwendig. Die Folgen jedoch kann sich kaum ein Mitbürger vorstellen, denn es gab laut unserer Recherche noch nie einen Betrieb im Ort der 24/7 gearbeitet hat.
  • dass es keine feste Begriffsdefinition für das Wort „Logistikpark“ gibt. So kann es z.B. auch Gewerbepark oder Industriepark heißen und dennoch darf dort sogenanntes „cross docking“ stattfinden. (im neuen Plan heißt es jetzt auch „Gewerbe-/ Industriepark“.)
  • dass in den ab 20.06.2022 ausliegenden Plänen unterschiedliche Angaben zur Größe des Geländes gemacht werden. Das Gelände ist doch in einem Jahr nicht gewachsen, oder?
  • dass ihr Grundstück/Immobilie, abgesehen vom eigenen Empfinden, je nach Lage massiv an Wert verliert, wenn diese LKW Routen bei Ihnen entlang führen.
  • dass die Gemeindeverwaltung den vielfach angedeuteten aber niemals veröffentlichen Durchführungsvertrag mit MLP verkehrsrechtlich überhaupt nicht sanktionieren kann, falls MLP dagegen verstößt. Er ist bedeutungslos. Die Ankündigung seiner Existenz soll nur die Bürger beruhigen.
  • dass es paradox ist zu glauben, dass ein LKW der nachts aus Osteuropa kommend nicht auf das Gelände fährt, weil die max. vertraglich geregelte „Tagesverkehrsbelastung“ laut Durchführungsvertrag bereits erreicht ist. Das gleiche gilt für Kleingewerbetreibende die demnach nicht mehr zu ihrer angemieteten Halle fahren dürften. Ganz zu schweigen vom Ankermieter und seinen Zulieferern, die auch nicht mehr das Gelände befahren dürften und mit ihrer verderblichen Frischware im Kühlfahrzeug vor dem Gelände bzw. am Straßenrand stehen bleiben müssten.
  • dass ortsfremde LKW Fahrer grundsätzlich ihrem Navi mehr vertrauen, als einer Beschilderung.
  • dass es ein Trugschluss ist zu glauben ein elektr. Verkehrsleitsystem an der AB Ausfahrt wäre in der Lage zu erkennen ob ein sich nahender LKW zum MLP Park will oder nicht. Dies wäre jedoch die Voraussetzung für die angekündigte auslastungsbedingte Verkehrsführung zwischen Nord-und Südtangente.
  • dass sämtliche Gutachten zu dem Projekt von MLP bezahlt wurden. Somit sind die Gutachten nicht unparteiisch. Man nennt dies auch Gefälligkeitsgutachten.
  • dass die Geräusche einer mit Dieselmotor angetriebenen Kühlmaschine auf einem LKW um ein vielfaches lauter sind als das Motor- und Fahrgeräusch des LKW selbst bei Tempo 30. Diese dB Werte sind nirgendwo berücksichtigt.
  • dass die Route über Renneperstraße, Dilkrath, Heidend und Boisheim zur A61 und umgekehrt überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Diese wird von LKW Fahrern deshalb genutzt, weil damit LKW Maut Gebühren eingespart werden.
  • dass die drei Arbeitskreissitzungen vom 1. Tag an auf MLP projektbezogen zugeschnitten waren und zu keinem Zeitpunkt in eine andere Richtung gedacht wurde. Die moderierenden Städteplaner mochten sich auf unsere Nachfrage hin hierzu nicht äußern. Wen wundert’s, schließlich war ihr Auftraggeber die Gemeindeverwaltung.
  • dass die BI nach Gründung am 15.02.2021 in nur einer Woche über 2000 Unterschriften gegen den „Logistikpark Rösler Draht“ gesammelt hat und der Bürgermeister sich daraufhin öffentlich von dem Projekt distanziert hat, da er erkannt hat, dass solch ein Projekt von großen Teilen der Bevölkerung nicht mitgetragen wird. Das ist immer noch so, aber unser Bürgermeister sieht dies jetzt anders.
  • dass wir und alle unsere Unterstützer immer noch da sind und der WDR am 28.06.2022 wieder über das Thema in der Lokalzeit Düsseldorf um 19:30 berichtet hat. (s. Mediathek)